Newsletter III / 2021 | 16.03.2021
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,
Heftig umstritten ist derzeit die Frage, ob sich der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers gegen den Corona-Virus impfen lassen muss. Der Arbeitgeber könnte auf seine unternehmerische Freiheit pochen und auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Diese Rechte sind in Art. 12 und 14 des Grundgesetzes verankert.