Außerinsolvenzliche Sanierungsverfahren
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,
Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechtes verabschiedet. Dieses Gesetz ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.