Newsletter VI / 2020 | 11.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, lesen Sie hier unseren Newsletter vom 11. Juni 2020. I. Arbeitsrecht in Zeiten von Corona 1. KurzarbeitergeldDas Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die es für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezuges auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern)…